Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten sowie die Sicherung des Unternehmens erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern in ausreichender Anzahl. So sind neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu unterweisen.
Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung gemäß ASR A2.2 (z.B. Büronutzung, Verwaltung, Steuerberater, etc.) in der Regel ausreichend. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, (z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel) zu berücksichtigen. In Betrieben, mit einer erhöhten Brandgefährdung (z.B. Kindertagesstätten, Laboren, Dachdeckerbetriebe etc.), ist eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung notwendig. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern für Ihren Betrieb, finden Sie in der Regel in Ihrer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.